• 中文
  • Home
  • Das Generalkonsulat
  • Visum
  • Konsularischer Service
  • Bildung und Kultur
  • Wirtschaft
  • Kontakt

Generalkonsul

Der Generalkonsul
LIN Dong
  • Grußwort
  • Lebenslauf

Visum

Konsularischer Service

Bildung und Kultur

Wirtschaft

Home > Konsularischer Service > Legalisation
  • Mitteilung über Beitritt Chinas zum „Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ und die Aussetzung des Legalisationsverfahrens an dem chinesischen Generalkonsulat in Hamburg(2023-10-26)

Wichtige Mitteilungen

  • Guide to Payment Services in China(Video)
  • Leitfaden für Zahlungen in China
  • Mitteilung zum Zweiwege-Postdienst vom Chinese Visa Application Service Center in Hamburg

Themen

  • XX. Parteitag der KPCh
  • Belt and Road Initiative
  • Feier der Gründung der VR China
  • Freundschaft zwischen Partnerstädten
  • Kooperation zwischen Yangtze-Delta und Norddeutschland
  • Xi über Diplomatie
  • Newsletter der Botschaft
  • Wichtige Dokumente

Links

Generalkonsul

Der Generalkonsul
LIN Dong
  • Grußwort
  • Lebenslauf

Visum

Konsularischer Service

Bildung und Kultur

Wirtschaft

Home > Konsularischer Service > Legalisation
Mitteilung über Beitritt Chinas zum „Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ und die Aussetzung des Legalisationsverfahrens an dem chinesischen Generalkonsulat in Hamburg
2023-10-26 20:56

1. Am 8. März 2023 ist China dem „Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ (nachstehend Übereinkommen) beigetreten. Am 7. November 2023 wird das Übereinkommen zwischen China und Deutschland in Kraft treten. Das Übereinkommen ist auch anzuwenden in chinesischen Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau.

2. Ab dem 7. November wird für in Deutschland ausgestellte, im Übereinkommen aufgelistete, und für die Verwendung in China bestimmte öffentliche Urkunden lediglich eine Apostille verlangt, die bei den zuständigen deutschen Behörden beantragt werden können (weitere Informationen siehe Anhang 1). Das heißt, die bisher verlangte konsularische Legalisation durch die chinesische Botschaft oder chinesischen Generalkonsulate in Deutschland und die vorausgehende Vor- bzw. Überbeglaubigung seitens deutscher Behörden ist nicht mehr erforderlich. Das Legalisierungsverfahren bei dem chinesischen Generalkonsulat in Hamburg wird daher ab dem 7. November ausgesetzt.

Dies gilt auch in umgekehrter Richtung.

Das Außenministerium der VR China ist die zuständige Behörde für auf dem chinesischen Festland ausgestellte öffentliche Urkunden. Die einschlägigen Ämter für auswärtige Angelegenheiten auf der Provinzebene wie Stadtebene sind ermächtigt, Apostillen auf öffentliche Urkunden aus der jeweiligen Verwaltungsgebiet zu erteilen (siehe Liste in Anhang 2).

Apostillen können online verifiziert werden unter https://consular.mfa.gov.cn/VERIFY/. Die Anforderungen und das genaue Verfahren für die Beantragung von Apostillen finden Sie auf der Webseite des China Consular Service Network (http://cs.mfa.gov.cn/) oder auf den entsprechenden Webseiten der aufgelisteten Ämter für auswärtige Angelegenheiten.

3. Gemäß den Bestimmungen des Übereinkommens dient eine von einem Land ausgestellte Apostille zum Nachweis der Echtheit der Unterschrift auf offiziellen Urkunden, der Identität des Unterzeichners des Dokuments zum Zeitpunkt der Unterzeichnung und, bei Bedarf, zur Bestätigung der Echtheit des Siegels auf der Urkunde.

4. Ein wichtiger Hinweis: Es wird empfohlen, im Voraus mit dem Empfänger der Urkunde in China Kontakt aufzunehmen und sich über dessen spezifische Anforderungen in Bezug auf Format, Inhalt, Frist und Übersetzung zu informieren, bevor Sie eine Apostille bei den zuständigen deutschen Behörden beantragen, damit die in Deutschland ausgestellten Apostillen zügig vom Empfänger der Urkunden bzw. Apostillen in China anerkannt werden.

Anhang1: Informationen zur Beantragung von Apostillen in Deutschland

Anhang2: Liste der Ämter für auswärtige Angelegenheiten der Lokalregierungen, die Apostillen ausstellen


Generalkonsulat der Volksrepublik China in Hamburg

 26.10.2023                

Appendix:
  • Anhang1 Informationen zur Beantragung von Apostillen in Deutschland.docx

  • Anhang2 Liste der Ämter für auswärtige Angelegenheiten der Lokalregierungen, die Apostillen ausstellen.docx