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Merkblatt zur Legalisation
2023-05-18 23:44

Legalisation ist eine Bestätigung der Echtheit der Unterschrift und des Siegels, mit dem die Urkunde versehen ist, von der diplomatischen bzw. konsularischen oder anderen bevollmächtigten Vertretungen eines Staates. Der Zweck der konsularischen Legalisation besteht darin, dass die Urkunde eines Staates von betreffenden Behörden eines anderen Staates anerkannt wird, damit die Urkunde im Ausland auch rechtlich gültig ist.

Um die Urkunden für zivile bzw. geschäftliche Angelegenheiten (ausgestellt von deutschen Justizbehörden, Regierungsinstitutionen, Firmen/Unternehmen, Sozialvereinen, Zivilorganisationen, Notaren) bei der Botschaft oder den Generalkonsulaten in Deutschland zu legalisieren, soll der Antragsteller/die Antragstellerin die nachstehenden Schritte verfolgen:

1. das Verfahren für Legalisation
a) beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten überbeglaubigen lassen: https://bfaa.diplo.de/bfaa-de/service/ApostillenundBeglaubigungen
b) bei der Botschaft oder den Generalkonsulaten der VR China in Deutschland legalisieren lassen.

Ausnahme: Nach betreffenden deutschen Regelungen legalisiert das chinesische Generalkonsulat in Hamburg auch die Unterschrift der beauftragten Mitarbeiter von Behörde für Inneres und Sport sowie Amtsgericht und Landgericht Hamburg. Das heißt, die Antragsteller dürfen die Urkunden nach Beglaubigung von der Behörde für Inneres und Sport sowie vom Hamburger Amtsgericht bzw. Landgericht, ohne Überbeglaubigung vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, direkt beim chinesischen Generalkonsulat in Hamburg legalisieren lassen. Die Botschaft in Berlin und die Generalkonsulate in München, Frankfurt und Düsseldorf legalisieren nur die Unterschriften der beauftragten Mitarbeiter vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.

Anschrift des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten:
    Referat Apostillen und Forderungsmanagement
    Team Apostillen und Endbeglaubigungen
    Kirchhofstraße 1-2
    14776 Brandenburg an der Havel.
    Tel.:030-184730 16500 
    E-Mail:fp-apostillen_endbeglaubigungen@zentrale.auswaertiges-amt.de

2. Folgende Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen:
a)  Das vollständig und lesbar ausgefüllte Antragsformular für Legalisation;
b)  Die zu legalisierende Urkunde in Original; 
c) Urkunden zum zivilen Zweck: gültiger Personalausweis oder Pass des Antragstellers/der Antragstellerin und die Kopie;
Urkunden zum geschäftlichen Zweck: gültiger Personalausweis oder Pass des Antragstellers/der Antragstellerin und die Kopie; Kopie der Handelsregisterauszüge und des gültigen Personalausweises oder Passes des Geschäftsführers;
d) falls der Antragsteller/die Antragstellerin nicht persönlich, sondern durch einen Beauftragten, bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat das Dokument/die Dokumente einreicht, soll der/die Beauftragte seine/ihre Ausweiskopie vorlegen, eine Vollmacht vom Antragsteller oder von der Antragstellerin ist auch erforderlich.

3. Bearbeitungszeit und -gebühren
a) Bearbeitungszeit: Normale Bearbeitung dauert 4 Arbeitstage. Im Sonderfall ist es auf Genehmigung durch chinesischen Konsul möglich, Expressbearbeitung innerhalb 24 Stunden oder schnelle Bearbeitung innerhalb von 2-3 Arbeitstagen gegen entsprechende Bezahlung zu beantragen. Die Urkunden zur Expressbearbeitung müssen vor 11:00 Uhr abgegeben werden.
b) Urkunden für zivile Angelegenheiten der chinesischen Staatsbürger: pro Urkunde 6 Euro;
  Urkunden für Geschäftsangelegenheiten der chinesischen Staatsbürger: pro Urkunde 13 Euro;
  Urkunden für zivile Angelegenheiten der ausländischen Staatsbürger: pro Urkunde 15 Euro;
 Urkunden für Geschäftsangelegenheiten der ausländischen Staatsbürger: pro Urkunde 35 Euro;
 Express Servicegebühr: pro Urkunde 31 Euro;
 Schnelle Bearbeitung Servicegebühr: pro Urkunde 21 Euro.

4. Zahlungsart
Die Gebühren müssen mit EC-Karten bezahlt werden. Bargeld, Verrechnungscheck oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

5. Sonstiges
a) Internationalen Gewohnheiten und chinesischen Regelungen gemäß legalisieren die chinesische Botschaft und die chinesischen Konsulate nur die Echtheit der Unterschriften der zuständigen Beamten des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten und des Siegels des Auswärtigen Amt (Das Generalkonsulat in Hamburg legalisiert auch die Echtheit der Unterschriften der zuständigen Beamten und des Dienstsiegels vom Hamburger Landgericht, Amtsgericht und Behörde für Inneres und Sport Hamburg). Für den Inhalt der beglaubigten Urkunden sind die Behörden verantwortlich, die die Urkunden ausgestellt haben.
b) Nach Vorschriften chinesischer Behörden sind die deutsche Ehefähigkeitszeugnisse, die bei Eheschließung in China verlangt werden, für 6 Monate seit der Ausstellungsdatum gültig. Falls die vor über 6 Monaten ausgestellt worden sind, muss man erneut beantragen.
c) Beantragung auf dem Postweg ist ausgeschlossen. 

6. Antragsformular
Antragsformular für Legalisation.

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